Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nüssli Baumaterialhersteller AG
Klar, kompakt und leicht zu prüfen. Hier finden Bauunternehmen und Privatkunden die wichtigsten Regeln zu Bestellung, Zahlung, Lieferung und Gewährleistung — ohne Umwege. Wer liefert was, wann und unter welchen Bedingungen? Genau das regeln diese AGB.
Sorgfältig formuliert, damit es im Tagesgeschäft nicht kracht. Und genau darum geht's.
Lieferung und Annahme
Klare Abläufe für Anlieferung, Abladen und Prüfpflicht. Was passiert bei Wartezeiten, Schäden oder unzugänglichen Baustellen?
Preise und Zahlung
Offene Punkte zu Rechnungsstellung, Fristen und Verzug. Kein Ratespiel, sondern saubere Bedingungen für beide Seiten.
Gewährleistung und Haftung
Was gilt bei Materialmängeln, falscher Verarbeitung oder Folgeschäden? Genau hier werden die Leitplanken gesetzt.
Dieser Bereich ist bewusst gut lesbar aufgebaut: kurze Absätze, klare Zwischenüberschriften und saubere Sprungmarken. Mobil bleibt alles ruhig und ohne Nebensachen.
1. Geltung und Vertragsschluss
Warum so formell? Weil Baustoffe keine Theoriekulisse sind, sondern auf der Baustelle präzise funktionieren müssen. Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Nüssli Baumaterialhersteller AG gegenüber Unternehmen und Privatkunden, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine Bestellung bestätigen oder die Lieferung ausführen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden akzeptieren wir nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Klingt streng? Ist es auch — und genau so bleibt es sauber.
- Angebote sind freibleibend, sofern nicht anders bezeichnet.
- Technische Angaben, Bilder und Katalogtexte dienen der Orientierung.
- Mass- und Toleranzangaben richten sich nach den branchenüblichen Normen.
2. Preise, Zahlung und Fälligkeit
Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk oder ab Lager zuzüglich Transport, Verpackung und gesetzlicher Abgaben. Wer plant schon gern mit unklaren Kosten? Deshalb nennen wir Zuschläge und Zusatzleistungen möglichst transparent.
Rechnungen sind innert der angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug dürfen wir Lieferungen zurückhalten, Verzugszinsen berechnen und weitere Bestellungen nur gegen Vorauszahlung ausführen.
Rechnungslogik
Rechnung an die vereinbarte Adresse, Zahlung innerhalb der definierten Frist, keine stillen Sonderwege.
Verzug
Offene Posten können Mahnkosten und Lieferstopps auslösen. Einfach, klar, nachvollziehbar.
3. Lieferung, Prüfung und Reklamation
Liefertermine sind nach bestem Ermessen geplant, aber nie ein Versprechen ohne Vorbehalt. Baustellen verändern sich. Zufahrten ändern sich. Wetter macht, was es will. Darum braucht es realistische Zeitfenster und eine sofortige Prüfung bei Empfang.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung auf Menge, sichtbare Schäden und offensichtliche Mängel zu prüfen. Fehler müssen unverzüglich, spätestens innerhalb der vereinbarten Frist, gemeldet werden. Sonst wird's unnötig kompliziert.
Prüfen statt schätzen
Bitte Zettel, Lieferschein und Material direkt abgleichen. Das spart Zeit und schützt beide Seiten.
Meldung bei Abweichungen
Sichtbare Schäden, Fehlmengen oder Transportschäden gehören sofort in die Reklamation. Nicht erst nächste Woche.
4. Gewährleistung, Haftung und Schlussbestimmungen
Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Ersatz, Nachbesserung oder Gutschrift. Welche Lösung ist sinnvoller? Das hängt vom Produkt, dem Schadensbild und der praktischen Situation auf der Baustelle ab.
Haftung besteht im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder unsachgemässe Verarbeitung übernehmen wir keine Verantwortung, soweit das rechtlich zulässig ist. Ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Zürich. Für Rückfragen oder individuelle Absprachen ist unser Team direkt erreichbar — lieber einmal mehr fragen als einmal zu wenig.
Kontakt
Eggweg, 8038 Zürich
Für Fragen zu AGB, Lieferbedingungen oder Projekten mit mehreren Positionen stehen wir in Zurich bereit. Wer möchte schon lange suchen?
Hinweis
Verbindlichkeit mit Augenmass
AGB sollen nicht beeindrucken, sondern helfen. Deshalb bleiben sie bei uns verständlich, belastbar und nah an der Praxis. Genau richtig für Baualltag und Beschaffung.
Tipp: Speichern Sie diese Seite zusammen mit Ihrer Offerte. So bleibt alles zusammen — und Rückfragen lassen sich schneller lösen.